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Geschäftsführung
Araplan
GmbH & Co. KG
Hans-Luther-Allee 23
D-45131 Essen
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Tel: +49 151 229 4444 8/9
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Email: office@araplan.de
Dipl.-Ing. Peter Aranowski
Amtsgericht Essen:
HRA 30504
persönliche haftende Gesellschafterin Aranowski Verwaltungs GmbH
St-Nr./Ust-ld.: 112 / 5912 / 2592
Standort Essen

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Wer wird geschützt?
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese der internen oder externen Meldestelle mitteilen. Ebenso werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind (vgl. § 1 Hinweisgeberschutzgesetz).
Um welche Verstöße geht es?
Im Wesentlichen geht es um die Meldung von nicht unerheblichen Rechtsverstößen. Genauere Informationen stehen in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz. Wie werden die Verstöße gemeldet?
– Per E-Mail: hinweis@araplan.de
– Per Telefon: 0201-835 11 37
oder schriftlich an:
Vertraulich/ Persönlich
ARAPLAN GmbH & Co. KG
Beauftragte für die interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Hans-Luther-Allee 23
45131 Essen